
Block-Prozess: Verteidigung deckt Widersprüche auf – Tag 48
Am Landgericht Hamburg stehen Christina Block und sechs Mitangeklagte wegen der mutmaßlichen Kindesentführung in der Silvesternacht 2023/2024 vor Gericht. Am 48. Verhandlungstag rückten die Verteidiger entscheidende Widersprüche in einer zentralen Zeugenaussage in den Fokus.
Quick Facts
Christina Block, 53-jährige Steakhouse-Erbin und Unternehmerin aus Hamburg, stand am Montag, den 11. Mai 2026, erneut vor dem Landgericht Hamburg, als der Prozess gegen sie und sechs Mitangeklagte seinen 48. Verhandlungstag erreichte. Block wird beschuldigt, die Entführung ihrer zwei jüngsten Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 in Auftrag gegeben zu haben – eine Anklage, die sie konsequent bestreitet.
Verteidigung greift Glaubwürdigkeit des Zeugen an
Der Höhepunkt des 48. Verhandlungstages war die systematische Auseinandersetzung der Verteidiger mit der Aussage des mutmaßlichen Entführers und Fahrers, der selbst zu den Angeklagten zählt. Blocks Anwälte legten dar, was sie als wesentliche und entscheidende Widersprüche in dieser zentralen Zeugenaussage bezeichnen. Laut der Verteidigung lassen sich zentrale Teile der Aussage nicht mit den übrigen Beweisen im Verfahren vereinbaren. Die Anwälte argumentierten, der Aussage sei daher nur eingeschränkter Beweiswert beizumessen.
Diese Strategie ist in komplexen Verfahren mit mehreren Angeklagten nicht ungewöhnlich, denn Aussagen von Mitangeklagten sind häufig das wichtigste Beweismittel der Staatsanwaltschaft. Zeugenaussagen im Strafverfahren Gerade die Frage der Glaubwürdigkeit von Zeugen könnte ausschlaggebend sein, wenn das Verfahren in den kommenden Monaten seinem Abschluss entgegengeht.

